Im akuten Sterbefall

Im Sterbefall können Sie Tag und Nacht telefonisch Kontakt zu uns aufnehmen. Notwendige Unterlagen nehmen wir im persönlichen Erstkontakt entgegen bzw. überreichen Sie Ihnen. Ab diesem Zeitpunkt organisieren wir für Sie die vollständige Bestattung von der Überführung bis zur möglichen Trauerfeier und Beisetzung auf einem Friedhof Ihrer Wahl. Sie müssen nichts Weiteres organisieren.

Wichtige und unmittelbare Erledigungen

Bei einem Sterbefall in einer Wohnung benachrichtigen Sie unmittelbar Ihren Hausarzt oder den zuständigen Notarzt. Der Arzt wird die Todesbescheinigung ausstellen, die Sie später an uns übergeben. Danach sollten Sie Kontakt zu uns aufnehmen. Bei einem Sterbefall im Krankenhaus, einem Pflegeheim o.ä. wird der Totenschein vor Ort ausgestellt und uns direkt übergeben. In der Regel muss der Totenschein bezahlt werden, was von uns vorgelegt wird. Bei einer ungeklärten oder unnatürlichen (z.B. Suizid oder Mord) Todesursache muss die Polizei eingeschaltet werden (wird von dem Arzt entschieden und benachrichtigt).

Für die Beauftragung einer Bestattung benötigen Sie folgende Dokumente:

• Personalausweis / Reisepass des Verstorbenen
• Bei Ledigen und Minderjährigen Geburtsurkunde
• Bei Verheirateten Heiratsurkunde (Stammbuch)
• Bei Geschiedenen Heiratsurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil
• Bei Verwitweten Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des Ehegatten
• Krankenkassenkarte und Rentenbescheid
• Versicherungspolicen: Lebens-, Sterbe- oder gegebenenfalls Unfallversicherungen
• Ein eventuell vorhandener Vorsorgevertrag
• Testament oder Hinterlegungsschein für das Amtsgericht oder den Notar
• Grabstellennachweis – wenn vorhanden
• Mitglieds- oder Beitragsbücher mit letzter Beitragsquittung sonstiger Verbände, Vereine oder Organisationen, die Sterbegelder oder Beihilfen gewähren.

Eine spätere Verabschiedung am offenen Sarg ist möglich, muss jedoch mit uns zwecks Terminabsprache und Ansehnlichkeit des Verstorbenen abgesprochen werden. In vielen Fällen kann dies die Trauerbewältigung erleichtern.

Neben der Auswahl des Sarges, Bestattungswäsche, Bestattungsart und des Beisetzungs-friedhofes (falls dies noch nicht durch eine Vorsorge geregelt worden ist) wird dann auch noch über eine eventuelle Trauerpost gesprochen. Hierbei wird unterschieden zwischen der Traueranzeige in der lokalen Presse und den Trauerdrucksachen, welche an Verwandte, Freunde und Bekannte verschickt werden soll.


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