Das Testament

Ein Testament einrichten:
Es ist auf jeden Fall sinnvoll, ein Testament aufzusetzen. Auch junge Paare sollten überlegen, wer Erbe sein soll, wenn einem Ehepartner etwas zustößt. Der überlebene Ehegatte kann nur dann allein erben, wenn ein gültiges Testament vorliegt!

Das eigenhändige Testament muss handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Ehepaare können ein gemeinschaftliches Testament errichten. In diesem Fall müssen beide das von einem Ehepartner handschriftlich erstellte Testament unterschreiben.

Auch ein Privattestament kann in amtliche Verwahrung beim zuständigen Amtsgericht gegeben werden.

Unterschriften immer mit vollem Vor- und Zunamen leisten, damit keine Personenmissverständnisse entstehen. Weiterhin ist äußerst wichtig, Ort und Datum der Niederschrift festzuhalten. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, dass Ihr Testament auch in Kraft tritt, hinterlegen Sie dieses beim Amtsgericht oder Notariat in amtliche Verwaltung.

Wer seinen Ehegatten oder Lebensgefährten absichern will, seinen Erben teure Streitigkeiten sowie vor vermeindbaren Steuerzahlungen schützen will, sollte rechtzeitig mit einem Notar sprechen.

Wird ein Testament über einen Notar gefertigt, wird automatisch das Standesamt Ihres Wohnortes über die Existenz einer solchen Verfügung informiert (nicht aber über den Inhalt).

Wichtig !!!
Jeder, der im Besitz eines Testamentes oder einer Verfügung ist - egal in welcher Form und wie alt dieses Dokument ist - muss dieses unverzüglich dem zuständigen Nachlassgericht zukommen lassen.


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