Feurbestattung

Es besteht die Möglichkeit, eine Trauerfeier mit Sarg oder Urne durchzuführen. Eine Festlegung zur Feuerbestattung muss dem letzten Willen des Verstorbenen entsprechen. Die nächsten Angehörigen müssen dieses schriftlich bestätigen.
Die Nutzungsdauer einer Urnengrabstelle richtet sich nach der jeweiligen Friedhofsordnung.

Urnenwahlgrab
Ein Urnenwahlgrab ist individuell und eventuell schon vorhanden. Es wird von dem Vorsorgenden schon im voraus ausgewählt oder aber im akuten Sterbefall von den Angehörigen ausgesucht. Je nach Art und Größe können mehrere Urnen-Beisetzungen in dieser Grabanlage vorgenommen werden. Grabpflege und Grabstein fallen bei einem Urnen-Wahlgrab bei mehreren Beisetzungen nur einmal an. Falls bereits ein Urnengrab vorhanden ist, müssen die Verwendbarkeit überprüft und die Zustimmung des Nutzungsberechtigten eingeholt werden. Eventuell muss die Grabstelle für die entsprechende Nutzungsdauer / Ruhefrist verlängert, bzw. nachgekauft werden. Auch eine Verlängerung / Nacherwerb über die Ruhefrist hinaus ist bei diesem Grab möglich. Die Preise für Urnenwahlgräber sind auch hier kommunal und von Friedhof zu Friedhof verschieden und können bei uns erfragt werden.

Urnenreihengrab
Ein Solches wird von der Friedhofsverwaltung zugeteilt. Nur jeweils eine Urne kann hier beigesetzt werden.

Anonyme Urnengrabstätte
Die Urne wird von der Friedhofsverwaltung anonym beigesetzt. Die Grabstelle ist nicht gekennzeichnet. Der Ort der Beisetzung wird den Angehörigen in der Regel nicht mitgeteilt. Nicht jeder Friedhof bietet diese Möglichkeit. Informationen über mögliche Friedhöfe erhalten Sie bei uns.


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